Was ist die Tippgeberprovision?

Ihre Immobilienempfehlung ist uns Bares wert! Profitieren Sie von dieser erstklassigen Win-win-Situation.
Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Egal ob Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie?

Bekannte, Verwandte, Nachbarn oder Vermieter haben Ihnen von Verkaufsplänen ihres Hauses, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie erzählt? Erzählen Sie uns davon! Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie, ist uns das 1% der gesamten Verkaufssumme des Objekts wert. Es lohnt sich!

Für unsere Kunden sind wir stets auf der Suche nach dem passenden Objekt. Helfen Sie uns dabei und wir teilen bei Erfolg gerne unsere Provision mit Ihnen. Ihre Chance!
Beispielrechnung: Bei einem Objekt mit einem Verkaufspreis von 400.000 € erhalten Sie von uns Ihren Anteil in Höhe von 4.000.– €!, auf Wunsch BAR auf die Hand!
 

Und so einfach geht´s:

  • Anschrift der zu verkaufenden / vermietenden Immobilie
  • Anschrift des Eigentümers der Immobilie
  • Ihren eigenen Namen und Ihre Anschrift Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
  • Sobald Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrer Empfehlung schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
  • Natürlich können Sie uns auch jederzeit telefonisch Ihre Tipp-Empfehlung mitteilen.
  • Vorab prüfen wir, ob uns das Objekt noch nicht bekannt ist und nehmen anschließend Kontakt mit dem benannten Eigentümer auf. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber/Empfehlungsgeber den Besitzer bereits informiert haben.
  • Erteilt uns der Eigentümer einen Auftrag zur Vermarktung seines Objektes, informieren wir Sie umgehend und beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.
  • Die Immobilie wird durch unsere Maklertätigkeit mit einem rechtswirksamen und notariellen Kaufvertrag provisionspflichtig verkauft.
  • Der Käufer und/oder Verkäufer zahlt seine Provision an uns.
  • Wir sind am Ziel und Sie dürfen sich über Ihre üppige TIPP-Provision freuen.

 
*Voraussetzungen: Die benannte Immobilie darf uns noch nicht bekannt sein und wird von uns nach dem erteilten Maklerauftrag des Eigentümers erfolgreich provisionspflichtig verkauft. Die Tippgeberprovision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages und nach Eingang der Vermittlungs-/Nachweisprovision des Käufers und/oder Verkäufers bei uns. Der Empfehlungsgeber muss volljährig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.